Allgemeine Geschäftsbedingungen

als Bestandteil und Grundlage unserer Mietverträge:



Mietbedingungen

Mit den Entgegennahmen von Mietgeräten erkennt der Mieter unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt an.

Bei Anmietung von Geräten bitten wir Sie Ihren Ausweis vorzulegen und eine Kaution zu hinterlegen.

Jeder Mieter sollte sich grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten über das Vorhandensein von Leitungen informieren.

Die Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.


Betriebskosten

Die Mietpreise verstehen sich ohne Betriebskosten und Versicherung. (Betriebsmittel stellt der Mieter).

Sie erhalten die Geräte vollgetankt, fehlender Treibstoff wird bei Rücklieferung berechnet.

Beim Nachtanken des Mietgegenstandes darf nur der dafür vorgegebene Kraftstoff aufgefüllt werden.


Mietgebühr

In den angegeben Mietpreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten und versteht sich ab Lager ohne Fahrer.

Mindestmietzeit ist 1 Tag.

Die Kosten für einen gewünschten Transport trägt der Kunde.

Bei Abholung geht die Gefahr der Beförderung auf den Mieter über.

Sofern nicht ausdrücklich eine andere Bestimmung getroffen wurde, ist der Mietpreis bei Rückgabe des Mietobjektes sofort, ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Für die Berechnung der Miete ist als Betriebszeit täglich 8 Stunden, bei durchschnittlich 5 Arbeitstagen in der Woche und 20 Arbeitstagen im Monat zugrunde gelegt.

Etwaige Mehrstunden lt. Betriebszähler werden als weiterer Arbeitstag abgerechnet.

Die Anmietung beginnt mit dem Tag der Abholung/Auslieferung und endet mit dem Tag der Rücklieferung.

Für bestellte, aber nicht abgeholte Geräte wird eine Bereitstellungsgebühr erhoben.


Kaution

Der Mieter verpflichtet sich, bei Vertragsabschluß eine Kaution zu hinterlegen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Gerätes zurückgezahlt.


Übergabe des Gerätes

Der Mietgegenstand wird vom Vermieter in unbeschädigtem, betriebsbereitem, sauberen und vollgetanktem Zustand übergeben oder zum Versand gebracht.

Dem Mieter steht es frei, das Gerät rechtzeitig vor Abholung/Versendung zu besichtigen.

Macht er davon keinen Gebrauch, so gelten Mängel der Mietsache, die bei einer sorgfältigen Besichtigung erkennbar gewesen wären als bekannt.

Der Mieter bestätigt im Übergabeprotokoll den einwandfreien Zustand des übernommen Mietgegenstandes.

Mit der Abholung/Versendung geht die Gefahr der Beförderung auf den Mieter über.


Rückgabe

Geben Sie das Gerät zum vereinbarten Zeitpunkt unbeschädigt und im gleichen Zustand wie erhalten zurück.

Für verschmutzte Maschinen und Geräte wird eine Reinigungspauschale erhoben.


Schäden

Für Schäden an den Geräten haftet der Mieter


Versicherung

Versicherungsschutz (Haftpflicht, Vollkasko) wird vom Vermieter nicht angeboten.

Der Mieter verpflichtet sich auf eigene Kosten für die gemieteten Gegenstände für die Dauer des Mietvertrages eine Maschinen- und Kasko-Versicherung zum Neuwert, sowie alle notwendigen Versicherungen gegen sonstige Risiken (z.B. Transport-, Montage-, Feuer-, Diebstahl-, Vandalismusschäden usw.) abzuschließen.

Haftung des Mieters

Mietgeräte, Kleingeräte und Anbauteile sind nicht versichert.

Für Schäden oder Diebstahl ist der Mieter voll haftbar.

Der Mieter haftet für Schäden aus Beschädigung, Verlust, Untergang, Diebstahl, Unterschlagung, Vandalismus, Feuer, Unglückfälle, unsachgemäßer Behandlung oder Nichtbeachtung der Bedienervorschriften.

Der Mieter trägt das Risiko für die Standsicherheit des Mietgegenstandes.

Der Mieter haftet für Schäden, die während der Verwendung des Mietgegenstandes am Mietgerät, bei ihm oder bei Dritten entstehen.


Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter klag- und schadlos zu halten, wenn dieser aus Schadenereignissen, die im Zusammenhang mit dem Mieteinsatz stehen, von dritten Personen haftbar gemacht werden.


Der Vermieter haftet nicht für Kosten/Folgekosten, die dem Mieter durch den Ausfall des Gerätes entstehen, gleich welcher Art und aus welchem Rechtsgrund.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden an Personen und Sachen im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Mietgegenstandes, anstehendes Arbeitsziel, Verschmutzung, Verseuchung usw..


Ebenfalls haften wir nicht bei der Benutzug auftretender Schäden, wie Glasbuch, abgerissene Hydraulikschläuche und sonstigen Beschädigungen, auch wenn diese durch den Zustand des Gerätes begünstigt werden.

Gemietete Geräte dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.


Der Mieter hat die sach- und fachgerechte Wartung und Pflege der Mietsache auf seine Kosten durchzuführen.

Dazu gehört insbesondere die regelmäßige Überprüfung sämtlicher Betriebsstoffe wie z. Öl, Fett, Kraftstoff, Schmierungen usw..


Reifenreparaturen und Reifenersatz sind im Mietpreis nicht enthalten.


Bei Reparaturen (Ersatz- und Verschleißteile) durch den Mieter ist zu beachten, dass nur Original-Ersatzteile verwendet werden.

Reinigung und Instandsetzungskosten aus unsachgemäßem Umgang sind vom Mieter zu tragen.


Beim Transport mit Pkw-Anhänger durch den Kunden selbst, hat dieser darauf zu achten, dass die für sein Fahrzeug zulässige Anhängelast/Nutzlast nicht überschritten wird.

Angaben über Abmessungen, Gewicht, Tragfähigkeit und sonstige Masse sind mit größter Sorgfalt gemacht, jedoch wird für die Genauigkeit keine Gewährleistung übernommen.

Ebenso sind Abbildungen nicht bindend für die Ausführung.


Der Mietgegenstand bleibt ausschließlich Eigentum des Vermieters.


Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus der Vermietung ist der Gerichtsstand des für den Sitz der Firma örtlich und sachlich zuständigen Gerichts.

Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.